Gesetzliche Grundlagen für Barrierefreiheit im Web
Die rechtlichen Vorgaben für Barrierefreiheit variieren je nach Land, orientieren sich jedoch häufig an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). In der Europäischen Union regelt die Richtlinie über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Richtlinie 2016/2102) die Anforderungen für öffentliche Einrichtungen. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Ab 2025 tritt in Deutschland zudem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die Anforderungen an Barrierefreiheit für private Unternehmen erweitert, insbesondere in den Bereichen digitale Dienstleistungen und Produkte. Unternehmen, die nicht öffentlichen Stellen angehören, profitieren davon, barrierefreie Websites und Anwendungen anzubieten, da sie nicht nur ihre Zielgruppen erweitern, sondern auch den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und rechtliche Risiken minimieren können.