Einführung in den European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union zugänglich sind. Die Richtlinie wurde verabschiedet, um die digitale und physische Barrierefreiheit zu verbessern und eine einheitliche Umsetzung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Der EAA European Accessibility Act verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen und physischen Produkte barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen. Die Anforderungen gelten für zahlreiche Branchen und betreffen sowohl öffentliche als auch private Anbieter.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter den EAA?
Der European Accessibility Act definiert eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, die unter die neuen Barrierefreiheitsanforderungen fallen. Dazu gehören:
- Digitale Dienstleistungen: Webseiten, mobile Anwendungen und digitale Plattformen, insbesondere im Bereich E-Commerce und Online-Banking.
- Öffentliche Verkehrsmittel und Buchungssysteme: Barrierefreie Fahrkartenautomaten, digitale Informationssysteme und Buchungsplattformen für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
- Bank- und Finanzdienstleistungen: Geldautomaten, Zahlungsterminals und Online-Banking-Dienste.
- Telekommunikationsdienste: Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Dienste barrierefrei zugänglich sind.
- E-Books und digitale Medien: Verlage sind verpflichtet, digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
- Selbstbedienungsterminals: Automaten wie Check-in-Systeme an Flughäfen oder Bankautomaten müssen barrierefrei gestaltet sein.
Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, sollten ein Barrierefreiheitsaudit durchführen, um ihre Konformität mit den Richtlinien sicherzustellen.
Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Verpflichtungen im Rahmen des European Accessibility Acts
Die Umsetzung des European Accessibility Act EAA bedeutet für Unternehmen weitreichende Anpassungen, insbesondere im Bereich digitaler Barrierefreiheit. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören Maßnahmen wie:
- Einhaltung der WCAG 2.1 oder 2.2-Richtlinien für barrierefreie Websites.
- Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder und Medien.
- Erhöhte Tastaturnavigation und Kompatibilität mit Screenreadern.
- Verwendung barrierefreier Formulare und interaktiver Inhalte.
Ein Verstoß gegen die European Accessibility Act Requirements kann zu Sanktionen und Abmahnungen führen. Unternehmen sollten daher frühzeitig eine Barrierefreiheitszertifizierung anstreben, um ihre Compliance nachzuweisen.
Unterschiede zwischen nationalen Gesetzen und dem EAA
In Deutschland gibt es bereits bestehende Gesetze zur Barrierefreiheit, darunter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die nationale Umsetzung des EAA regelt. Während das BFSG auf die gleichen Ziele wie der European Accessibility Act abzielt, gibt es einige wesentliche Unterschiede:
- Geltungsbereich: Der EAA gilt europaweit und stellt eine Mindestanforderung dar, während das BFSG spezifische deutsche Anpassungen enthält.
- Durchsetzung: In Deutschland übernehmen Marktüberwachungsbehörden die Kontrolle der Einhaltung, während andere EU-Staaten unterschiedliche Mechanismen zur Umsetzung nutzen.
- Strafen und Sanktionen: Das BFSG legt klare Sanktionen für Verstöße fest, während der EAA die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, eigene Durchsetzungsmaßnahmen zu etablieren.
- Anforderungen an Unternehmen: Der European Accessibility Act legt allgemeine Standards fest, während nationale Gesetze, wie das BFSG, detailliertere Vorschriften für bestimmte Branchen enthalten.
Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie nicht nur die Vorgaben des European Accessibility Act EAA erfüllen, sondern auch nationale gesetzliche Anforderungen einhalten. Ein umfassender WCAG Test hilft dabei, die digitale Barrierefreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel zu beseitigen.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Der European Accessibility Act ist ein Meilenstein für die digitale und physische Barrierefreiheit in der EU. Unternehmen sind verpflichtet, ihre digitalen und physischen Angebote an die neuen Anforderungen anzupassen, um Inklusion zu fördern und rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wer sich frühzeitig mit den European Accessibility Act Requirements auseinandersetzt, kann nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch neue Marktpotenziale erschließen.
Für eine praxisnahe Umsetzung bietet unser Website Accessibility Widget einfache Lösungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Mehr Informationen zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie in unserem Artikel „Was ist digitale Barrierefreiheit und was ist wissenswert?“.
Weitere Tipps zur barrierefreien Webgestaltung finden Sie in unseren Artikeln: „Barrierefreies Webdesign – Tipps und Best Practices für eine inklusive Website“
„Was ist digitale Barrierefreiheit und was ist wissenswert?“.