Was bedeutet die Barrierefreiheitspflicht für Websites ab 2025?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das sicherstellen soll, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind. Unternehmen, die digitale Dienste anbieten, sind verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft vor allem E-Commerce-Anbieter, Banken, Telekommunikationsunternehmen und viele weitere Branchen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und seine Anforderungen
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Es legt fest, dass digitale Produkte und Dienstleistungen bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem barrierefreie Websites, mobile Anwendungen und Online-Dienste.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für barrierefreie Websites?
Die gesetzlichen Vorgaben umfassen:
- Einhaltung der WCAG 2.1-Richtlinien auf Stufe AA.
- Klare und verständliche Inhalte, die leicht erfassbar sind.
- Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern.
- Alternativtexte für Bilder und Medien zur besseren Verständlichkeit.
- Tastaturnavigation für Nutzer mit motorischen Einschränkungen.
Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website Barrierefreiheitsberatung.
Was sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1?
Die WCAG 2.1 sind die international anerkannten Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Sie basieren auf den vier Prinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte diese Kriterien erfüllen.
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Welche technischen Anpassungen sind für digitale Barrierefreiheit notwendig?
Um eine barrierefreie Website zu gewährleisten, sind folgende technische Anpassungen erforderlich:
- Verwendung von semantischem HTML zur besseren Strukturierung der Inhalte.
- Implementierung von barrierefreien Formularen mit korrekter Beschriftung.
- Textalternativen für visuelle Inhalte wie Bilder oder Videos.
- Einfache Navigation und klare Struktur der Website.
- Farbkontraste und Schriftgrößen, die leserlich sind.
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Wie können Unternehmen ihre Websites bis zum 28. Juni 2025 anpassen?
Unternehmen sollten bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen, um Strafen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Ein erster Schritt ist die Durchführung eines Barrierefreiheitsaudits, um bestehende Mängel zu identifizieren und konkrete Maßnahmen abzuleiten.
Welche Rolle spielen Marktüberwachungsbehörden bei der Durchsetzung?
Die Marktüberwachungsbehörden haben die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen. Sie können Unternehmen auffordern, Mängel zu beheben, und bei wiederholten Verstoßen Sanktionen verhängen.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen, riskieren:
- Abmahnungen und Bußgelder durch Behörden.
- Reputationsverluste, da Barrierefreiheit ein wichtiger Faktor für Markenimage und Kundenbindung ist.
- Rechtliche Klagen, die zu weiteren finanziellen Belastungen führen können.
Jetzt handeln!
Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit werden ab 2025 verbindlich. Unternehmen sollten nicht zögern und frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Rechtskonformität zu gewährleisten.
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